AGB's

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingen

  1.   Allgemeines

    1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingen gelten soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbarten.

    2. Die nachfolgenden Bestimmungen über die Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für die Erbringung von Leistung und umgekehrt.

    3. Sollten Teile dieser Bedingungen gesetzwidrig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung deshalb rechtswidrig, weil sie zu umfangreich oder global formuliert ist, gilt jenes Maß als vereinbart, das gerade noch zulässig ist und der wegen Gesetzwidrigkeit wegfallenden Bestimmungen inhaltlich am nächsten kommt.

  2.   Vertragsabschluss

    1. Der Auftrag ist für den Besteller jedenfalls binden, für uns erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Firmenleitung.

    2. Der die Bestellung aufnehmendes Vertreter kann keine verbindlichen Abmachungen über die Annahme von Waren "in Gegenrechung" oder "zur Verkaufsvermittlung" treffen, auch nicht hinsichtlich des Preises. Solche Abmachungen bedürfen der Bestätigung und Besichtigung durch die Firmenleitung und können nur so Gültigkeit erlangen.

    3. Sollte die Land-Frost-Gartentechnik Somweber Peter die zur Vermittlung übernommene Maschine innerhalb einer angemessenen Frist nicht vermitteln können, dann übernimmt die Land-Frost-Gartentechnik Somweber Peter diese Maschine zum vereinbarten Vermittlungskaufpreis. Die Gutschrift für den vereinbarten Vermittlungsbetrag der gebrauchten Maschine wird zinsenfrei vorgenommen.

    4. Gebrauchtmaschinen werden grundsätzlich im Namen und Risiko des Vorbesitzers vermittelt.

    5. Angebote und Angaben über Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Zwischenverkauf ist vorbehalten. Technische Angaben, wie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben, Fassungsvermögen, Preislistenangaben, sowie Abbildungen sind annähernd und insofern unverbindlich.

  3.   Preis

    1. Die Preise verstehen sich unverpackt und unverladen ab Firmensitz Ehrwald, ist im Preis ausdrücklich auch die Zulieferung inbegriffen, versteht sich der Preis ohne weitere Verbringung.

    2. Alle Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Kostenänderungen bis zur Lieferung gehen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers.

  4.   Gefahrenübernahme

    1. Alle Waren gelten ab unserem Betrieb verkauft.

    2. Die Lieferung gilt mit Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur als erfüllt. Verladung, Lieferung und Versand erfolgen in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch dann, wenn "fei Empfänger", "frei Bestimmungsort", "frachtfrei bis" oder dgl. geliefert wird. Kann eine Ware aus verschiedenen Gründen (z.B. Schnee, schlechte Zufahrt, Unwetter,...) nicht ganz zum Käufer zugestellt werden, muss dieser die Ware auf eigene Kosten abholen bzw. abholen lassen.

  5.   Lieferung

    1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

    2. Teillieferungen sind möglich

    3. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen vorzubringen.

    4. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und Kosten des Auftraggebers.

    5. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere angemessenen Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.

    6. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annährend geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

    7. Betriebs- und Verkaufsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktritts durch den Auftragnehmer entstehen.

    8. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mind. 90-tägigen Nachfrist mittels Schreiben vom Vertrag zurücktreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie bspw. Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsfreien Rückerstattung empfangener Anzahlung verpflichtet.

    9. Dem Auftragnehmer steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen.

    10. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftraggebers.

  6.   Rücktritt und Stornogebühr

    1. Gibt uns der Käufer Anlass zum berechtigten Rücktritt vom Vertrag, ist eine Stornogebühr von 15% vereinbart. Ersatz für darüber hinausgehenden Schaden kann begehrt werden. Bei Sonderanfertigungen ist über die Stornogebühr hinaus Ersatz für bereits angefallene Aufwendungen zu leisten. Wir sind zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag jedenfalls auch dann berechtigt, wenn sich die Bonität des Käufers verschlechtert.

    2. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht uns auch zu, wenn das Eintauschgerät zum Zeitpunkt der vereinbarten bzw. tatsächlichen Übergabe der bestellten Ware nicht den Zustand aufweist, der bei Vertragsabschluss angegeben wurde, bzw. wertmäßig nicht den Vorstellungen der Firmenleitung entspricht.

    3. Im Falle des berechtigten Rücktritts sind bereits gelieferte Waren an uns zurückzustellen und ist Ersatz für die eingetretene Wertminderung sowie ein angemessenes Benützungsentgelt zu leisten. Weiters sind alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die im Hinblick auf die Einhaltung des Vertrages unternommen werden. 

  7.   Zahlungsbedingungen

    1. Zahlungen haben ausschließlich an die Firmenleitung zu erfolgen. Mangels anderer Vereinbarung hat die Zahlung binnen 8 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen.

    2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie- bzw. Gewährleitungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurück zuhalten. Wenn die Montage der Ware noch nicht erfolgt ist, bzw. eine Nachlieferung noch zu erfolgen hat, muss der Käufer den auf die bereits gelieferte Ware entfallenden Kaufpreisanteil ohne Abzug bezahlen.

    3. Befindet sich der Käufer mit der vereinbarten Zahlung oder einer sonstigen Leistung im Verzug, können wir bis zur Beendigung des Verzuges die Erfüllung unserer Verpflichtungen aufschieben, eine angemessene Verlängerung der garantierten Lieferfrist in Anspruch nehmen, den noch offenen Kaufpreis fällig stellen oder unter Setzung in Anspruch nehmen, den noch offenen Kaufpreis fällig stellen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

    4. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten noch ausstehenden Restbetrages ein.

    5. Wird nur ein Teil der Ware geliefert, ist dieser Teilbetrag zur Zahlung fällig.

    6. Im Verzugsfalle gelten 10 % Verzugszinsen p. a. als vereinbart. Weiters sind die dadurch anfallenden Inkasso- und Rechtsanwaltsspesen vom Käufer zu tragen.

  8.   Eigentumsvorbehalt

    1. Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschl. Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.

    2. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.

    3. Die Aushändigung der Fahrzeugpapiere erfolgt nach restlosem Zahlungseingang.

  9.   Kauf auf Probe

    1. Wird Kauf auf Probe vereinbart, kommt der verbindliche Kaufvertrag ohne weiteres Zutun zustande, wenn die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von 5 Tagen, zur Gänze an uns zurückgestellt wurde. Mit Fristablauf ist der vereinbarte Kaufpreis zur Zahlung fällig. Auf Probe bestellte Ware gilt als fix gekauft, wenn sie betriebsfähig funktionieren.

  10.   Kauf auf Abruf, Lieferung in Kommission

    1. Auf Abruf bestellte Waren gelten mit Ablauf der vereinbarten Frist auch ohne weitere Erklärung als gekauft.

    2. Wird die Ware an den Besteller in Kommission oder Probe geliefert, haftet dieser für jede Beschädigung und jeden Verlust der in seiner Verwahrung befindlichen Gegenstände.

  11. Gewährleistung und Schadenersatz

    1. Für neu gelieferte Waren leisten wir Gewähr nur für die Fehlerfreiheit in Material, Werkarbeit und Konstruktion. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen angeordnet sind, 1 Jahr.

    2. Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Mangel nicht unverzüglich (5 Tage) schriftlich eingeschrieben wird.

    3. Im Gewährleistungsfall haben wir die Wahl, die mangelhafte Ware in Ort und Stelle zu verbessern, die mangelhafte Ware bzw. deren Teile zu ersetzen oder uns die Ware oder Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden zu lassen. Für den Fall der Zurücksendung übernimmt der Käufer die Kosten und Gefahr des Transportes. Anfallende Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sowie Fahrtzeit und Fahrtkosten sind vom Käufer zu tragen.

    4. Auch im Gewährleistungsfalle ist der gesamte Werklohn vereinbarungsgemäß fällig. Hält der Käufer seine Verpflichtungen, insbesondere Zahlungsverbindlichkeiten nicht ein, braucht so lange keine Gewährleistung er erfolgen.

    5. Die 'Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung selbst oder durch Dritte Veränderungen oder Mängelbehebungen an der gelieferten Ware vornimmt. Für seine dadurch entstandenen Kosten haben wir nur im Fall unserer schriftlichen Zustimmung aufzukommen.

    6. Stehen oder standen Gewährleistungsansprüche zu, kann hinsichtlich dieser Mängel kein Schadenersatz begehrt werden. Allfälliger Schadenersatz ist jedenfalls mit der Höhe des Verkaufspreises der mangelhaften Ware begrenzt. Ausgeschlossen ist auch der Ersatz für Folgeschäden aufgrund von Mängeln.

    7. Schadenersatz wegen leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen.

    8. Für Gebrauchtmaschinen wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, sie wird schriftlich vereinbart.

    9. Werden von uns Auftrage an Sub-Firmen bzw. Sub-Unternehmen vergeben, haften diese für eventuell von ihr verursachte Schäden. Unsere Verpflichtungsansprüche gegen das Sub-Unternehmen an den Käufer abzutreten.

  12.   Produkthaftung

    1. Der Käufer ist verpflichtet, die Betriebsanleitung samt Sicherheitsbedingungen genauestens einzuhalten. Ihm ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandeln unsere Haftung für Schäden in jeder Hinsicht entfällt.

    2. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Punkt 12.1 genannte Verpflichtung sowie den dort verankerten Haftungsausschluss bei Weiterverkauf zu vereinbaren, sowie dafür Sorge zu tragen, dann diese Verpflichtungen jedenfalls weiter überbunden werden. Bei Verstoß ist der Käufer zur vollkommenen Schadloshaltung uns gegenüber verpflichtet.

  13.   Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

    1. Bei Streitigkeiten aus einem Vertag gilt das für unseren Firmensitz sachlich jeweils zuständige Gericht als vereinbart.

    2. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt unser Firmensitz in Ehrwald auch wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

    3. Der mit uns geschlossene Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht österreichischem Recht.